Zeitraum Wohnkonzepte

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Vertragszweck und Provision bei erfolgreicher Vermittlung
Die Agentur Zeitraum Wohnkonzepte wird hiermit beauftragt, die Anmietung eines Wohnobjektes möglichst zu vermitteln bzw. die Gelegenheit hierzu nachzuweisen. Kommt aufgrund unserer erfolgreichen Vermittlung ein schriftlicher oder mündlicher Mietvertragsabschluss zustande, so hat der Auftraggeber eine Provision zu entrichten, die sich nach der vereinbarten Monatsmiete und der vertraglich maximal möglichen Gesamtmietdauer richtet.
Die Provision (inkl. 19% MWSt.) staffelt sich zeitabhängig nach folgender Tabelle:

Gesamtmietdauer
Wohnungen
Zimmer
 
in % einer Monatsmiete
in % einer Monatsmiete
bis zu 1 Monat
30
30
bis zu 2 Monaten
48
48
bis zu 3 Monaten
66
66
bis zu 4 Monaten
84
84
bis zu 5 Monaten
100
100
bis zu 6 Monaten
120
120 = maximal
bis zu 7 Monaten
131
 
bis zu 8 Monaten
143
 
bis zu 9 Monaten
155
 
bis zu 10 Monaten
166
 
bis zu 11 Monaten
178
 
ab 12 Monaten
190 = maximal
 

Angebote, Sorgfaltspflichten und Provisionsanspruch
Der Nachweis bzw. die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss kann von uns in jeder Form, d.h. mündlich oder schriftlich, geführt werden. Unsere Angebote sind persönlich für den Auftraggeber bestimmt, vertraulich und mit Sorgfalt zu behandeln, nach bestem Wissen von uns übermittelt und freibleibend. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit von uns keine Haftung übernommen werden. Der Auftraggeber stellt im eigenen Interesse sicher, dass die ihm in Erfüllung dieses Auftrages unterbreiteten Angebote nicht von anderer Seite her bekannt sind oder werden. Jede Mietvertrags- oder Überlassungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Anbieter ist provisionspflichtig und ist uns unverzüglich mitzuteilen.
Gibt der Auftraggeber unsere Angebote an Dritte weiter, so haftet er für die volle Provision. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, uns umgehend mitzuteilen, wenn er ohne unsere Mitwirkung anderweitig Wohnraum gemietet hat oder sich der Auftrag aus anderen, zu benennenden Gründen, erledigt hat.
Wird aufgrund unserer Nachweisinformation ein Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern der zustande gekommene Vertrag wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Vertrag abweicht.

Haftung
Die Agentur Zeitraum Wohnkonzepte übernimmt keinerlei Haftung über die nach diesem Vertrag
geschuldete Nachweistätigkeit hinaus. Wir haften grundsätzlich nicht für das Zustandekommen
von Mietvertrags- oder Überlassungsvereinbarungen und/oder ihrem Inhalt, insbesondere nicht
für Schäden, die aus einem Nichtzustandekommen eines geplanten Miet- oder Überlassungsver-
hältnisses resultieren

Gesetzliche Bestimmungen, Ergänzungen und Änderungen
Für die Rechte und Pflichten der Vertragsschließenden gelten die Bestimmungen des Gesetzes
zur Regelung der Wohnungsvermittlung ergänzend. Nachträgliche Ergänzungen bzw. Änderungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzliche Maß.


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Zeitraum Wohnkonzepte
Agentur Streicher & Burk Immobilien
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