Angebote, Sorgfaltspflichten und Provisionsanspruch
Der Nachweis bzw. die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss kann von uns in jeder Form, d.h.
mündlich oder schriftlich, geführt werden. Unsere Angebote sind persönlich für den Auftraggeber bestimmt,
vertraulich und mit Sorgfalt zu behandeln, nach bestem Wissen von uns übermittelt und freibleibend. Trotz aller
Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit von uns keine Haftung übernommen werden. Der Auftraggeber
stellt im eigenen Interesse sicher, dass die ihm in Erfüllung dieses Auftrages unterbreiteten Angebote nicht von
anderer Seite her bekannt sind oder werden. Jede Mietvertrags- oder Überlassungsvereinbarung zwischen
Auftraggeber und Anbieter ist provisionspflichtig und ist uns unverzüglich mitzuteilen.
Gibt der Auftraggeber unsere Angebote an Dritte weiter, so haftet er für die volle Provision. Der Auftraggeber
verpflichtet sich darüber hinaus, uns umgehend mitzuteilen, wenn er ohne unsere Mitwirkung anderweitig
Wohnraum gemietet hat oder sich der Auftrag aus anderen, zu benennenden Gründen, erledigt hat.
Wird aufgrund unserer Nachweisinformation ein Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande,
so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern der zustande gekommene Vertrag wirtschaftlich
identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Vertrag abweicht.
Haftung
Die Agentur Zeitraum Wohnkonzepte übernimmt keinerlei Haftung
über die nach diesem Vertrag
geschuldete Nachweistätigkeit hinaus. Wir haften grundsätzlich
nicht für das Zustandekommen
von Mietvertrags- oder Überlassungsvereinbarungen und/oder ihrem
Inhalt, insbesondere nicht
für Schäden, die aus einem Nichtzustandekommen eines geplanten
Miet- oder Überlassungsver-
hältnisses resultieren
Gesetzliche
Bestimmungen, Ergänzungen und Änderungen
Für die Rechte und Pflichten der Vertragsschließenden gelten
die Bestimmungen des Gesetzes
zur Regelung der Wohnungsvermittlung ergänzend.
Nachträgliche Ergänzungen bzw. Änderungen gelten nur
bei schriftlicher Vereinbarung.
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam
werden,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt. In einem solchen Fall
ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung
zu bringen.
Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung,
so tritt an ihre Stelle das
gesetzliche Maß.
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